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Wehrle und Ringwald Metallbearbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütenbach (HRB 611401) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Kirchstr. 10
78148 Gütenbach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 611401
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Wehrle und Ringwald Metallbearbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung aus Gütenbach war im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 611401 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Wehrle und Ringwald Metallbearbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Wehrle und Ringwald Metallbearbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.02.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 04.02.2021
Löschung

HRB 611401: Wehrle und Ringwald Metallbearbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütenbach, Kirchstraße 10, 78148 Gütenbach. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Wehrle, Wolfgang, Gütenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.12.2020 mit Nachtrag vom 02.02.2021 in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "Wehrle und Ringwald GbR" mit Sitz in Gütenbach gemäß §§ 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

04.02.2021
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Wolfgang Wehrle
Geschäftsführer

Registervorgang

Löschung 04.02.2021