Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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|
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c)
Haftsumme um 116,00 EUR herabgesetzt bei
Kommanditist:
Dr. Walla, Leopold, Walldorf, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 116,00
EUR
Für den herabgesetzten Teil dieser Haftsumme in
Sonderrechtsnachfolge Haftsumme um 116,00 EUR erhöht
sowie personenbezogene Daten aufgrund erfolgter Eintragung
im Gesellschaftsregister geändert bei
Kommanditist:
Hofstätter & Montinaro eGbR, Heidelberg, (Amtsgericht
Mannheim GsR 52), Haftsumme: 232,00 EUR
Kommanditist mit Haftsumme gemäß Artikel 89 Absatz 2
EGHGB von Amts wegen neu vorgetragen
Kommanditist:
Hofstätter, Karl, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
812,00 EUR
Kommanditist mit Haftsumme gemäß Artikel 89 Absatz 2
EGHGB von Amts wegen neu vorgetragen
Kommanditist:
Bossler, Manfred, Neckarsteinach, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
420,00 EUR
Kommanditist mit Haftsumme gemäß Artikel 89 Absatz 2
EGHGB von Amts wegen neu vorgetragen
Kommanditist:
Götz, Alexander, Neckarsteinach, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
420,00 EUR |
a)
13.06.2024
Melzer |
6 |
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Prokura erloschen:
Hofstätter, Florian, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒ |
c)
Einlage um 116,00 EUR herabgesetzt bei
Kommanditist:
Dr. Walla, Leopold, Walldorf, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 232,00 EUR.
Für den herabgesetzten Teil dieser Einlage in
Sonderrechtsnachfolge eingetreten als
Kommanditist:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts "Hofstätter & Montinaro GbR",
bestehend aus: a) Hofstätter, Florian, geb. ‒.‒.‒‒,
Neckargemünd, b) Montinaro, Domenico, geb. ‒.‒.‒‒,
Heidelberg, Heidelberg, Einlage: 116,00 EUR. |
a)
16.10.2023
Melzer |
HRA 702370: Weiße Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG, Heidelberg, Neckarstaden 25, 69117 Heidelberg. Einzelprokura: Hofstätter, Florian, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒.
Weiße Flotte Heidelberg GmbH & Co. KG, Heidelberg, Neckarstaden 25, 69117 Heidelberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RNF Rhein-Neckar-Fahrgastschifffahrt GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 331173) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heidelberger Fahrgastschiffahrt Bossler OHG, Heidelberg, Neckarstaden 25, 69117 Heidelberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.11.2012 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Weiße Flotte GmbH & Co. KG", Neckargemünd (Amtsgericht Mannheim HRA 702370) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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