GnR 861: Weidegenossenschaft Thalhofen eG, Fischen (Eybachweg 4, 87538 Fischen). Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsanschrift: Eybachweg 4, 87538 Fischen.
GnR 861: Weidegenossenschaft Thalhofen eG, Fischen, Eybachweg 4, 87538 Fischen. Geschäftsanschrift: Eybachweg 4, 87538 Fischen. Ausgeschieden: Stellvertretender Vorsitzender: Althaus, Hubert, Fischen-Oberthalhofen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Stellvertretender Vorsitzender: Althaus, Anton, Fischen i. Allgäu, * ‒.‒.‒‒.
Weidegenossenschaft Thalhofen eG, Fischen, (Eybachweg 3, 87538 Fischen-Oberthalhofen).Die Generalversammlung vom 15.04.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen.Geändert wurden: § 2 (Zweck und Gegenstand) sowie § 28 (Einberufung und Tagesordnung). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die genossenschaftliche Nutzung einer Weide auf gemeinsame Rechnung. Die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sowie deren Verarbeitung und Vertrieb. Ausgeschieden: Stellvertretende Vorsitzende: Kirchberger, Rosa, Landwirtin, Oberthalhofen. Geändert, nun: Stellvertretender Vorsitzender: Althaus, Hubert, Fischen-Oberthalhofen, * ‒.‒.‒‒.
Weidegenossenschaft Thalhofen eingetragene Genossenschaft, Thalhofen (Eybachweg 3, 87538 Thalhofen). Die Generalversammlung vom 20.02.2005 hat die vollständige Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurden insbesondere § 1 (Firma, Sitz), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 40 (Nachschußpflicht) geändert. Neue Firma: Weidegenossenschaft Thalhofen eG. Neuer Sitz: Fischen. Meßmang Hans ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Bechteler, Karl, Oberthalhofen, * ‒.‒.‒‒ ist zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Gemäß §§ 22, 22 a GenG wird bekannt gemacht: Unter gleichzeitiger Umstellung auf die Währungseinheit EURO wurde der Geschäftsanteil auf 1.000 EUR herabgesetzt und die Pflichteinzahlung auf den Geschäftsanteil auf 100 EUR herabgesetzt. Eine Nachschußpflicht der Genossen besteht nicht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.