Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Schreck, Achim, Karlstadt, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Rausch, Julien, Gemünden a.Main, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
15.01.2024
Kunzelmann |
HRB 6545: Weidmüller GTI Software GmbH, Marktheidenfeld, Georg-Mayr-Straße 9, 97828 Marktheidenfeld. Bestellt: Geschäftsführer: Bürger, Thomas, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6545: Weidmüller GTI Software GmbH, Marktheidenfeld, Georg-Mayr-Straße 9, 97828 Marktheidenfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 hat die Änderung des § 8 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen.
HRB 6545: Weidmüller GTI Software GmbH, Marktheidenfeld, Düsseldorfer Straße 1 c, 97828 Marktheidenfeld. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Georg-Mayr-Straße 9, 97828 Marktheidenfeld.
HRB 6545: Weidmüller GTI Software GmbH, Marktheidenfeld, Düsseldorfer Straße 1 c, 97828 Marktheidenfeld. Die GTI-process AG mit dem Sitz in Marktheidenfeld (Amtsgericht Würzburg HRB 9570) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2018 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 18.07.2018 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 18.07.2018 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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