HRB 40370: Weinbrennerei JACoBI 1880 GmbH, Bodenheim, Biebricher Allee 142, 65187 Wiesbaden. Der mit der Henkell & Co. Sektkellerei KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden - HRA 4770) am 01.09.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist in Folge der Verschmelzung beider Vertragsparteien miteinander zum 02.04.2020 erloschen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Henkell & Co. Sektkellerei KG am 02.04.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 40370: Weinbrennerei JACoBI 1880 GmbH, Bodenheim, Biebricher Allee 142, 65187 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.11.2019 mit der Henkell & Co. Sektkellerei KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden - HRA 4770) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Weinbrennerei JACoBI 1880 GmbH, Bodenheim, Biebricher Allee 142, 65187 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Benz, Eberhard, Hofheim, * ‒.‒.‒‒; van Fürden, Frank, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Baatz, Erlfried Erich, Ingelheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒.
Weinbrennerei JACoBI 1880 GmbH, Bodenheim, Biebricher Allee 142, 65187 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wiegmann, Hans-Henning, Schlangenbad, * ‒.‒.‒‒.
Weinbrennerei JACoBI 1880 GmbH, Bodenheim, Biebricher Allee 142, 65187 Wiesbaden. Mit der Henkell & Co. Sektkellerei KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden - HRA 4770) als herrschendem Unternehmen ist am 01.09.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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