GnR 260103: Weingärtnergenossenschaft Kleinheppach e.G., Korb (Kelterstraße 31, 71404 Korb). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.08.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
GnR 260103: Weingärtnergenossenschaft Kleinheppach e.G., Korb (Kelterstraße 31, 71404 Korb). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.05.2018 und 29.05.2018 mit der Genossenschaft "Weingärtner Remstal eG", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart GnR 260099) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 260103: Weingärtnergenossenschaft Kleinheppach e.G., Korb (Kelterstraße 31, 71404 Korb). Die Generalversammlung vom 15.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen.