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Weingärtnergenossenschaft Neckarsulm-Gundelsheim eG, Neckarsulm (GnR 100144) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Urbanstr. 15 - 21
74172 Neckarsulm
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 100144
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Weingärtnergenossenschaft Neckarsulm-Gundelsheim eG aus Neckarsulm war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer GnR 100144 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Weingärtnergenossenschaft Neckarsulm-Gundelsheim eG ihren Standort nicht geändert. Die Weingärtnergenossenschaft Neckarsulm-Gundelsheim eG wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 20.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 10.09.2007
Löschung

Weingärtnergenossenschaft Neckarsulm-Gundelsheim eG, Neckarsulm (Urbanstr. 15 - 21, 74172 Neckarsulm). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.08.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 03.09.2007
Veränderung

Weingärtnergenossenschaft Neckarsulm-Gundelsheim eG, Neckarsulm (Urbanstr. 15 - 21, 74172 Neckarsulm). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.06.2007 und 27.06.2007 mit der Genossenschaft "Genossenschaftskellerei Heilbronn - Erlenbach - Weinsberg eG.", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart, GnR 100070 ) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.04.2007
Veränderung

Weingärtnergenossenschaft Neckarsulm-Gundelsheim eG, Neckarsulm (Urbanstr. 15 - 21, 74172 Neckarsulm). Die Generalversammlung vom 31.01.2007 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis Vorstand) und § 28 (Einberufung und Tagesordnung Generalversammlung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Vorstandsmitglied: Pecoroni, Richard, Neckarsulm, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Zartmann, Wilfried, Bad Wimpfen, * ‒.‒.‒‒.

Historie 2

10.09.2007
Registervorgang

Löschung 06.09.2007

02.04.2007
Entscheideränderung

Austritt
Herr Wilfried Zartmann
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Richard Pecoroni
Vorstandsmitglied