HRB 41323: Weinkellerei Hechtsheim GmbH, Mainz-Hechtsheim, Rheinhessenstraße 25, 55129 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 6.461.577,00 EUR auf 7.461.577,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2022 hat eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 4.538.423,00 EUR auf nunmehr 12.000.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 12.000.000,00 EUR.
HRB 41323: Weinkellerei Hechtsheim GmbH, Mainz-Hechtsheim, Rheinhessenstraße 25, 55129 Mainz. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Nürnberg, 90411 Nürnberg, Geschäftsanschrift: Hahnenbalz 35, 90411 Nürnberg.
HRB 41323: Weinkellerei Hechtsheim GmbH, Mainz-Hechtsheim, Rheinhessenstraße 25, 55129 Mainz. Einzelprokura: Dieudonné, Francis, Strasbourg / Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Martin, Pascal, Weislingen / Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Schwunk, Matthias, Leichlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 41323: Weinkellerei Hechtsheim GmbH, Mainz-Hechtsheim, Rheinhessenstraße 25, 55129 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2018 mit der Binger St. Rochusberg Weinhandels-GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein (Amtsgericht Mainz - HRB 21078) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 41323: Weinkellerei Hechtsheim GmbH, Mainz-Hechtsheim, Rheinhessenstraße 25, 55129 Mainz. Nach Änderung der Vertretungsregelung weiterhin Geschäftsführer: Helfrich, Fredéric, Straßburg / Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Helfrich, Joseph Antoine Martin, Sarre Union / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2018 mit der Binderer St. Ursula Weinkellerei GmbH mit Sitz in Bingen/Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 21008) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2018 mit der Binderer Wine Select GmbH mit Sitz in Bingen/Rhein (Amtsgericht Mainz, HRB 23469) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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