Weinkellerei Max Burkhardt GmbH, Zahna (Köpnicker Str. 1, 06895 Zahna). Die Verschmelzung wurde am 25.10.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg HRB 15363).
Weinkellerei Max Burkhardt GmbH, Zahna (Köpnicker Str. 1, 06895 Zahna). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 mit Nachtrag vom 05.09.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Drinks & Food Vertriebs-GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 15363) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.