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Weinkellerei St. Stephanus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bingen (HRB 22579) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Am Ockenheimer Graben 35
55411 Bingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 22579
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Weinkellerei St. Stephanus Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Bingen war im Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 22579 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Weinkellerei St. Stephanus Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Weinkellerei St. Stephanus Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 19.10.2012
Löschung

Weinkellerei St. Stephanus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bingen, Am Ockenheimer Graben 35, 55411 Bingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Expres Verkaufsförderungs-GmbH am 11.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 05.10.2012
Veränderung

Weinkellerei St. Stephanus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bingen, Am Ockenheimer Graben 35, 55411 Bingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2012 mit der Expres Verkaufsförderungs-GmbH mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln - HRB 76139) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

19.10.2012
Registervorgang

Löschung 16.10.2012