GnR 10114: Weinwelt Herrenberg-Honigsäckel eG, Bad Dürkheim-Ungstein (Weinstraße 12, 67098 Bad Dürkheim- Ungstein). Bestellt als Vorstand: Eller, Harald, Weisenheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Freiermuth, Gerd, Wachenheim, * ‒.‒.‒‒.
GnR 10114: Winzer eG Herrenberg-Honigsäckel, Bad Dürkheim-Ungstein (Weinstraße 12, 67098 Bad Dürkheim-Ungstein). Die Generalversammlung vom 27.08.2020 hat eine Änderung des Statuts in § 1 (Firma und Sitz), § 46 (Bekanntmachungen) und § 48 (Mitgliedschaften) beschlossen. Neue Firma: Weinwelt Herrenberg-Honigsäckel eG.
GnR 10114:Winzer eG Herrenberg-Honigsäckel, Bad Dürkheim-Ungstein (Weinstraße 12, 67098 Bad Dürkheim-Ungstein). Die Generalversammlung vom 21.05.2015 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), §12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 21 (Gewährung von Krediten oer besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) § 26 Ausübung der Mitgliedsrechte), § 30 (Gegenstände der Beschlußfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Winzer eG Herrenberg-Honigsäckel, Bad Dürkheim-Ungstein (Weinstraße 12, 67098 Bad Dürkheim-Ungstein). Die Generalversammlung vom 04.02.2013 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 11 (Rechte der Mitglieder) und § 22 (Aufgaben und Pflichten) beschlossen. Bestellt als Vorstand: Wolf, Andreas, Bad Dürkheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Wolf, Walter, Winzer, Bad Dürkheim-Ungstein.
Winzer eG Herrenberg-Honigsäckel, Bad Dürkheim-Ungstein (Weinstraße 12, 67098 Bad Dürkheim-Ungstein). Die Generalversammlung vom 13.03.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthaben), § 9 (Ausschluss), § 22 (Aufgaben und Pflichten, § 28 (Einberufung und Tagesordnung) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. a) die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen, b) der Handel mit aus eigenem Wein hergestellten Waren, c) der Handel mit sonstigen Waren, d) Bearbeitung und Lagerung von Trauben und Wein als Dienstleistung für Dritte, sofern Kapazitäten frei sind, e) die Vermietung und Verpachtung von Geschäfts- und Betriebsräumen sowie von Betribsflächen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, sofern dies dem Gegenstand der Genossenschaft förderlich ist. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.