Weinzierl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ingolstadt (Carl-Benz-Straße 14, 85053 Ingolstadt). Die Verschmelzung wurde am 28.8.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Mannheim HRB 330562).
Weinzierl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ingolstadt (Carl-Benz-Straße 14, 85053 Ingolstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 6.8.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Heidelberger Beton GmbH mit dem Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 330562) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Weinzierl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ingolstadt (Neuburger Str. 16, 850537 Ingolstadt). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Burger, Franz, Ingolstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dörr, Ulrich, Bruchsal, * ‒.‒.‒‒; Reichel, Markus, St. Leon-Rot, * ‒.‒.‒‒.
Weinzierl Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ingolstadt (Carl-Benz-Straße 14, 85053 Ingolstadt). von Amts wegen berichtigt (nach fehlerhafter Umschreibung auf das elektronische Register): Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.