HRA 2446: Welle Holding AG + Co. KG, Paderborn, Wollmarktstr. 121, 33098 Paderborn. Prokura erloschen: Schlüting, Franz-Gert, Bad Wünnenberg-Leiberg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2446: Welle Holding AG + Co. KG, Paderborn, Wollmarktstr. 121, 33098 Paderborn. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Scheidsteger, Daniela, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2446: Welle Holding AG + Co. KG, Paderborn, Wollmarktstr. 121, 33098 Paderborn. Prokura erloschen: Welle, Werner, Paderborn, * ‒.‒.‒‒. Prokura Vertretungsregel geändert; nunmehr: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Erdmann, Kathrin, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2446: Welle Holding AG + Co. KG, Paderborn, Wollmarktstr. 121, 33098 Paderborn. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.09.2017 wirksam geworden.
HRA 2446: Welle Holding AG + Co. KG, Paderborn, Wollmarktstr. 121, 33098 Paderborn. Firmennummer von Amts wegen geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: Welle Holding AG, Baar / Schweiz (Handelsregisteramt des Kantons Zug CHE-102.137.202), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2017 Teile des Vermögens der Bürstadt Furniture GmbH mit Sitz in Bürstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 61750) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen (Kommanditbeteiligung CAP KG). Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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