HRB 9001: MGO Anbietergesellschaft Radio GmbH, Bamberg, Gutenbergstr. 1, 96050 Bamberg. Die Verschmelzung wurde am 19.01.2022 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Coburg HRB 1146).
HRB 9001: MGO Anbietergesellschaft Radio GmbH, Bamberg, Gutenbergstr. 1, 96050 Bamberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der WELLE VESTE COBURG Rundfunk-Programmgesellschaft mbH mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 1146) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1202: Welle Plassenburg Rundfunk-Programmgesellschaft mbH, Kulmbach, E.-C.-Baumann-Str. 5, 95326 Kulmbach. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Bamberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 1, 96050 Bamberg. Sitz verlegt nach Bamberg (nun Amtsgericht Bamberg HRB 9001).
HRB 9001: MGO Anbietergesellschaft Radio GmbH, Bamberg, Gutenbergstr. 1, 96050 Bamberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma, bisher 'Welle Plassenburg Rundfunk-Programmgesellschaft mbH'), 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Kulmbach, Amtsgericht Bayreuth HRB 1202) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 1, 96050 Bamberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Bereitstellung von Rundfunk- und Fernsehangeboten für Oberfranken in Form von publizistischen Leistungen jeder Art, einschließlich der Werbung nach Maßgabe des Gesetzes über die Erprobung und Entwicklung neuer Rundfunkangebote und anderer Mediendienste in Bayern (Medienerprobungs- und Entwicklungsgesetz vom 22.11.1984, GVB1. 1984 Nr. 29 S. 445 = MEG). Zum Unternehmensgegenstand gehört es insbesondere, bei der Realisierung des Programmverbunds (Network) von Radio 2000 mitzuwirken und lokale und regionale Programme und Programmteile zu produzieren, die dazu bestimmt sind, im Programmverbund (Network) mit dem Networkprogramm Radio 2000 der Mediengesellschaft der Bayerischen Tageszeitungen für Kabelkominunikation mbH & Co - Radio 2000 KG - ausgestrahlt zu werden. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schweinsberg, Walter, Bamberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 1202: Welle Plassenburg Rundfunk-Programmgesellschaft mbH, Kulmbach, E.-C.-Baumann-Str. 5, 95326 Kulmbach. Die Anbietergesellschaft Radio für Bamberg GmbH mit dem Sitz in Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB 1258) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.8.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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