HRB 28088: Weller Transporte GmbH, Mühlental, Adorfer Straße 6, 08626 Mühlental OT Elstertal. Einzelprokura: Schubert, Diana, Adorf, * ‒.‒.‒‒.
Weller Transporte GmbH, Mühlental, Adorfer Straße 6, 08626 Mühlental OT Elstertal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weller, Jürgen, Mühlental OT Elstertal, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Weller, Jürgen, Mühlental OT Elstertal, * ‒.‒.‒‒.
Weller Transporte GmbH, Mühlental, Adorfer Straße 6, 08626 Mühlental OT Elstertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2013. Geschäftsanschrift: Adorfer Straße 6, 08626 Mühlental OT Elstertal. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Transportunternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weller, Jürgen, Mühlental OT Elstertal, * ‒.‒.‒‒; Weller, Rene, Mühlental OT Elstertal, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Transporte Jürgen Weller e.K. mit Niederlassung in Mühlental (Amtsgericht Chemnitz HRA 7288) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 17.04.2013. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.