HRA 2832: Wellhöfer Baustoffe GmbH & Co. KG, Ansbach, Wüstenbruck 16, 91522 Ansbach. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Wellhöfer Baustoffe GmbH & Co. KG, Ansbach (Wüstenbruck 16, 91522 Ansbach). Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Wellhöfer Baustoffe Verwaltungs GmbH, Ansbach (AG Ansbach HRB 3436), Sie und ihre Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wellhöfer Grundbesitz Nord GmbH & Co. KG, Ansbach (Wüstenbruck 19, 91522 Ansbach, Handel mit Bautoffen aller Art sowie Erbringung spezifischer Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit, sofern sie nicht handwerksmäßig erbracht werden, Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 28.10.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens von der Wellhöfer Baustoffe GmbHmit dem Sitz in Ansbach (Amtsgericht Ansbach HRB 3438) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am 07.11.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Ansbach HRB 3438). Die Firma ist geändert. Neue Firma: Wellhöfer Baustoffe GmbH & Co. KG. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.