HRA 500731: Wellpappenwerk Lucka KG, Lucka, Bahnhofstraße 36, 04613 Lucka. Eintragung lfd. Nr. 3 vom 25.04.2018 ergänzt: Prokura erloschen: Eikemeier, Cornelia Ursula Gerda Helene, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 500731: Wellpappenwerk Lucka KG, Lucka, Bahnhofstraße 36, 04613 Lucka. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Eikemeier, Uwe, Diplomingenieur, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Eikemeier, Cornelia Ursula Gerda Helene, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒.
Wellpappenwerk Lucka KG, Lucka, Bahnhofstraße 36, 04613 Lucka. Einzelprokura: Eikemeier, Christian, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒; Eikemeier, Cornelia Ursula Gerda Helene, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒.Gemäß Art. 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 36, 04613 Lucka.
Wellpappenwerk Lucka KG, Lucka (Bahnhofstraße 36, 04613 Lucka, (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Wellpappen und Verpackungen aus Wellpappe und Karton als auch der Vertrieb von Verpackungstechniken. (2) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung dieses Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.). Kommanditgesellschaft. Die Vertretung der Gesellschaft und die Geschäftsführung obliegen dem persönlich haftenden Gesellschafter. Der persölich haftende Gesellschafter (Komplementär) ist im Rechtsverkehr mit den Gesellschaftern und der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot der Selbstkontrahierung) befreit. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Eikemeier, Uwe, Diplomingenieur, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Wellpappenwerk Immobilien Lucka GmbH, mit dem Sitz in Lucka (Amtsgericht Jena HRB 201251). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.