Wengenroth Edelmetalle GmbH, Düsseldorf, Meidericher Str. 19, 40468 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 145.000,00 EUR beschlossen. 145.000,00 EUR.
Wengenroth Edelmetalle GmbH, Düsseldorf, Meidericher Str. 19, 40468 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung hat am 23.04.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00, sodann von EUR 26.000,00 EUR um EUR 44.000,00 auf EUR 70.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend sowie ferner in § 6 (Stimmrecht) und § 11 (Bekanntmachungen) zu ändern. Geschäftsanschrift: Meidericher Str. 19, 40468 Düsseldorf. 70.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Wengenroth, Dieter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wengenroth, Christiane, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wengenroth Edelmetalle GmbH, Düsseldorf (Meidericherstr. 19, 40468 Düsseldorf). Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Wengenroth, Dieter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wengenroth Edelmetalle GmbH, Düsseldorf (Meidericherstr. 19, 40468 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und damit der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei gemeinsam oder durch einen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann die Befugnis zur Alleinvertretung und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Ist ein alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter der Gesellschaft, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die vorstehenden Vertretungsregelungen gelten entsprechend auch für Liquidatoren. Nicht mehr Geschäftsführer: Wengenroth, Christiane, Kauffrau, Düsseldorf. Nunmehr Liquidator: Wengenroth, Dieter, Kaufmann, Düsseldorf, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.