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Wengert Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Singen (HRB 540886) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Friedinger Str. 2
78224 Singen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 540886
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: AG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Wengert Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Singen war im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 540886 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Wengert Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die Wengert Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 02.01.2008
Löschung

Wengert Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Singen (Hohentwiel) (Friedinger Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.12.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 02.01.2008
Veränderung

Wengert Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Singen (Hohentwiel) (Friedinger Straße 2, 78224 Singen (Hohentwiel)). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2007 mit der Aktiengesellschaft "Georg Wengert AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701768) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanngemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forederung gefährdet wird.

Historie 1

02.01.2008
Registervorgang

Löschung 19.12.2007