Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
|
|
|
Prokura erloschen:
Krasny, Stefanie, Radolfzell am Bodensee,
* ‒.‒.‒‒ |
|
a)
14.10.2022
Müller |
HRB 709296:Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Singen Hohentwiel, Friedinger Straße 2, 78224 Singen Hohentwiel.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Krasny, Stefanie, Radolfzell am Bodensee, * ‒.‒.‒‒.
Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Singen Hohentwiel, Friedinger Straße 2, 78224 Singen Hohentwiel. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brünger, Konrad, Radolfzell am Bodensee, * ‒.‒.‒‒; Dr. Büren-Brauch, Isabelle, Singen Hohentwiel, * ‒.‒.‒‒.
Wecon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Singen Hohentwiel, Friedinger Straße 2, 78224 Singen Hohentwiel. Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Wengert GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft.
Wecon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Singen Hohentwiel, Friedinger Straße 2, 78224 Singen Hohentwiel. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WENGERT GMBH RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT", Singen (Hohentwiel) (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 541740) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen