HRB 158899: Wentzel Dr. GmbH, Hamburg, Stresemannallee 102-104, 22529 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Führung der Wentzel Dr. Unternehmensgruppe sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Ferner die Tätigkeit eines Immobiliendienstleisters und eines Immobilienmaklers und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
HRB 158899: Wentzel Dr. GmbH, Hamburg, Stresemannallee 102-104, 22529 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schulze, Philip Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 158899: Wentzel Dr. GmbH, Hamburg, Stresemannallee 102-104, 22529 Hamburg. Prokura erloschen Ladehof, Tim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 158899: Wentzel Dr. GmbH, Hamburg, Stresemannallee 102-104, 22529 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Ladehof, Tim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Richter, Nico, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kießling, Jens-Ulrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Kießling, Walter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 18309: Wentzel Dr. (GmbH & Co.) KG, Hamburg, Stresemannallee 102-104, 22529 Hamburg. Prokura erloschen Ladehof, Tim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Morgen, Isa, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Walk-Kießling, Anna-Patricia, Schenefeld, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 im Wege des Formwechsels in die Wentzel Dr. GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRB 158899) am 06.09.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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