HRB 19112: Werk1 GmbH, Krefeld, Aldekerker Straße 47, 47804 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dujardinstraße 5, 47829 Krefeld.
HRB 19112: Werk1 GmbH, Krefeld, Aldekerker Straße 47, 47804 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2022. Geschäftsanschrift: Aldekerker Straße 47, 47804 Krefeld. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen für Experten aus der Finanzbranche, Finanzabteilungen und Familien mit eigenem Family-Office und Multi-Family-Offices und das Angebot von Produkten und Lösungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geändert, nunmehr Geschäftsführer: Thomas, Sebastian, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Werk1 AG, Gütersloh (AG Gütersloh, HRB 11704) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.03.2022 unter gleichzeitiger Sitzverlegung von Gütersloh nach Krefeld. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.