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c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
-Steuerbegünstigte Zwecke- der
Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für
Menschen mit Behinderung, die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
die Förderung der Jugendhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die
selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch die
Errichtung, die Unterhaltung und den
Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen
Rehabilitation für Erwachsene sowie von
Bildungseinrichtungen für hilfsbedürftige
Personen im Sinne des § 53 AO (für
Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie
deren Angehörige) und den Betrieb aller
damit im Zusammenhang stehender
Geschäfte. Dazu gehören z.B. Werkstätten
für behinderte Menschen. 4. Die
Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2
genannten Zwecke auch im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens mit
weiteren steuerbegünstigten
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, mit den zur
Unternehmensgruppe -Stiftung Lebenshilfe
Bielefeld- gehörenden steuerbegünstigten
Körperschaften, durch die Entgegennahme
und das Erbringen von Leistungen jeglicher
Art sowie durch Nutzungsüberlassungen,
durch Lieferungen und durch die
Erbringung von Personaldienstleistungen.
5. Der Gesellschaftszweck kann gemäß §
58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch
die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener
Mittel zur Förderung der in der
Abgabenordnung genannten
steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese
durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder durch Körperschaften
des öffentlichen Rechts verfolgt werden.
Die Förderung kann auch durch die
vergünstigte Überlassung von Gütern und
Leistungen an andere steuerbegünstigte
Körperschaften für deren steuerbegünstigte
Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen
zugewandten Mittel ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwenden. 6. Die Gesellschaft
ist unter Beachtung der Vorschriften der
Abgabenordnung für steuerbegünstigte
Körperschaften zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung
oder Förderung des Gesellschaftszwecks
dienen. Ferner darf sie Gesellschaften
gründen, übernehmen oder sich an ihnen
beteiligen. Auch darf die Gesellschaft
Zweigniederlassungen errichten. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB
partiell befreit für Rechtsgeschäfte der
Gesellschaft mit folgenden Gesellschaften:
Wirbelwind gemeinnützige GmbH -
Lebenshilfehaus für Kinder (AG Bielefeld HRB
35230), Teuto InServ gGmbH (AG Bielefeld HRB
37185), prosigno GmbH (AG Bielefeld HRB
40908), Wohnen&mehr GmbH (AG Bielefeld
HRB 35127), AWH-Ambulante Wohnhilfen
gGmbH (AG Bielefeld HRB 38761), Objects
InServ GmbH (AG Bielefeld HRB 39470),
Lernhaus Lebenshilfe gGmbH (AG Bielefeld
HRB 37091), Lebenshilfe e. V. Bielefeld (AG
Bielefeld VR 914), Stiftung Lebenshilfe Bielefeld,
Am Möllerstift 22, 33647 Bielefeld. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes und der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. |
a)
19.12.2024
Berge |
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b)
Geschäftsführer:
Heilig, Olaf, Bad Pyrmont, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Siewert, Ralf, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura:
Marnitz, Jana Ruth, Enger, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.09.2023
Draeger |