12 |
c)
Nach Änderung:
(1) Zweck der Gesellschaft ist:
1.Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
2.die Förderung des Wohlfahrtswesens, der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung),
ihrer
Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten;
3.die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und
Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des
Suchdienstes für Vermisste;
4.die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens;
5.die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit;
6.die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern;
7.die Förderung des Schutzes von Ehe und
Familie;
8.die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder
die auf den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind;
9.die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
und mildtätiger Zwecke.
10.die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe;
11.die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene;
12.die Förderung der Unterstützung von
hilfsbedürftigen Personen im Sinne des§ 53
AO.
(2) Die Gesellschaftszwecke werden
verwirklicht durch planmäßiges
Zusammenwirken mit dem
Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches
Westfalen e.V., dem Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Ruhr-Mitte sowie der Bobeq
gGmbH, durch die Erbringung von
infrastrukturellen Dienstleistungen und
Handwerkerleistungen aller Art,
einschließlich Außenanlagendienste,
Gebäudereinigungsdienste,
Hausmeisterserviceleistungen, Rezeptions-
und Sicherheitsdienste sowie die
Verwaltung von Gebäuden und
Liegenschaften für die vorgenannten
Körperschaften.
(3) Ferner werden die gemeinnützigen
Gesellschaftszwecke auch verwirklich
durch die Erbringung von Dienstleistungen
und dem Handel mit Waren im planvollen
Zusammenwirken zwischen den
verschiedenen Gliederungen
(Arbeiterwohlfahrt Bezirk und
Arbeiterwohlfahrt Unterbezirke sowie
Kreisverband Siegen-Wittgenstein) der
Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches
Westfalen e.V. und deren sämtlichen
Tochtergesellschaften zur Förderung der
gemeinsamen, gemeinnützigen Zwecke.
Die im Einzelnen einbezogenen
Gliederungen und Tochtergesellschaften
der Arbeiterwohlfahrt werden in einer
gesonderten Liste geführt, die der
Finanzverwaltung vorzulegen ist.
(4) In diesem Zusammenhang bezieht die
Gesellschaft administrative
Dienstleistungen vom Arbeiterwohlfahrt
Bezirk Westliches Westfalen e.V.
(5) Zusätzlich wird das planmäßige
Zusammenwirken dadurch verwirklicht,
dass die Gesellschaft vom AWO
Unterbezirk Ruhr-Mitte administrative
Dienstleistungen empfängt, unbewegliche
und bewegliche Wirtschaftsgüter und
Personal zur Leistungserbringung im
Rahmen der gemeinsamen gemeinnützigen
Zwecke vom AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte
sowie der Bobeq gGmbH zur Verfügung
gestellt bekommt bzw. diese zur Verfügung
stellt.
(6) Die Gesellschaft ist ferner zu allen
sonstigen Geschäften berechtigt, die
diesem ihrem Hauptzweck zu dienen
geeignet sind. Sie darf sich zu diesem
Zweck an anderen Unternehmen beteiligen,
solche Unternehmen erwerben, deren
Geschäftsführung und persönliche Haftung
übernehmen, Zweigniederlassungen
gründen und Unternehmen,
Zweigniederlassungen und Beteiligungen
wieder aufgeben. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2025 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
13.03.2025
Wackerbeck |
11 |
|
|
|
Einzelprokura:
Barth, Fabian, Witten, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
03.02.2025
Oldenburg |
10 |
|
|
|
Prokura erloschen:
Denizer, Andrea, Bottrop, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
22.02.2023
Oldenburg |
9 |
c)
Zweck der Gesellschaft ist:
1. Die Förderung der Jugend- und
Altenhilfe;
2. die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuerdurchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten;
3. die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegs-
hinterbliebene, Kriegsbeschädigte und
Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Such-dienstes für
Vermisste;
4. die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens;
5. die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit;
6. die Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen und
Männern;
7. die Förderung des Schutzes von
Ehe und Familie;
8. die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens im
Geltungs-bereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur be-
stimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher
Art verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich beschränkt
sind;
9. die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger
Zwecke.
10. die Förderung der Erziehung, Volks-
und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe;
11. die Förderung der Fürsorge für
Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene;
12. die Förderung der Unterstützung
von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des
§ 53 AO.
(2) Die Gesellschaftszwecke werden
verwirklicht durch planmäßiges
Zusammenwirken mit dem
Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches
Westfalen e.V., dem Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Ruhr-Mitte sowie der Bobeq
gGmbH, insbesondere durch die
Erbringung von infrastrukturellen
Dienstleistungen und
Handwerkerleistungen aller Art,
einschließlich Außenanlagendienste,
Gebäudereinigungsdienste,
Hausmeisterserviceleistungen, Rezeptions-
und Sicherheitsdienste sowie die
Verwaltung von Gebäuden und
Liegenschaften für die vorgenannten
Körperschaften.
(3) Ferner werden die gemeinnützigen
Gesellschaftszwecke auch verwirklich
durch die Erbringung von Dienstleistungen
und dem Handel mit Waren im planvollen
Zusammenwirken zwischen den
verschiedenen Gliederungen
(Arbeiterwohlfahrt Bezirk und
Arbeiterwohlfahrt Unterbezirke sowie Kreis-
verband Siegen-Wittgenstein) der
Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches
Westfalen e.V. und deren sämtlichen
Tochtergesellschaften zur Förderung der
gemeinsamen, gemeinnützigen Zwecke.
Die im Einzelnen einbezogenen
Gliederungen und Tochtergesellschaften
der Arbeiterwohlfahrt werden in einer
gesonderten Liste geführt, die der
Finanzverwaltung vorzulegen ist.
(4) In diesem Zusammenhang bezieht
die Gesellschaft administrative Dienst-
leistungen, insbesondere
Personalbuchhaltungsleistung, vom
Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches
Westfalen e.V.
(5) Zusätzlich wird das planmäßige
Zusammenwirken dadurch verwirklicht,
dass die Gesellschaft vom AWO
Unterbezirk Ruhr-Mitte administrative
Dienstleistungen empfängt, unbewegliche
und bewegliche Wirtschaftsgüter und
Personal zur Leistungserbringung im
Rahmen der gemeinsamen gemeinnützigen
Zwecke vom AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte
sowie der Bobeq gGmbH zur Verfügung
gestellt bekommt bzw. diese zur Verfügung
stellt.
(6) Die Gesellschaft ist ferner zu allen
sonstigen Geschäften berechtigt, die
diesem ihrem Hauptzweck zu dienen
geeignet sind. Sie darf sich zu diesem
Zweck an anderen Unternehmen beteiligen,
solche Unternehmen erwerben, deren
Geschäftsführung und persönliche Haftung
übernehmen, Zweigniederlassungen
gründen und Unternehmen,
Zweigniederlassungen und Beteiligungen
wieder aufgeben. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie Änderung
des § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen. |
a)
27.12.2022
Nieswandt |