Werkstätten für Orgelbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Kevelaer, Jägerstraße 52, 47623 Kevelaer. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Seifert Kevelaer Verwaltungsgesellschaft mbH am 01.02.2011eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Werkstätten für Orgelbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Kevelaer, Jägerstraße 52, 47623 Kevelaer. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der Seifert Kevelaer Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kevelaer (Amtsgericht Kleve, HRB 4813) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.