HRA 1942 CB: Werkzeugbau + Kunststofftechnik SWK GmbH & Co KG, Lübbenau, Am Wäldchen 23, 03222 Lübbenau OT Klein Klessow. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet. Widerspruchsfrist 3 Monate HRA 1942 CB: Werkzeugbau + Kunststofftechnik SWK GmbH & Co KG, Lübbenau, Am Wäldchen 23, 03222 Lübbenau OT Klein Klessow.
HRA 1942 CB: Werkzeugbau + Kunststofftechnik SWK GmbH & Co KG, Lübbenau, Am Wäldchen 23, 03222 Lübbenau OT Klein Klessow. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Az: 63 IN 88/15 Amtsgericht Cottbus) gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB aufgelöst.
Werkzeugbau + Kunststofftechnik SWK GmbH & Co KG, Lübbenau(Am Wäldchen 23, 03222 Lübbenau OT Klein Klessow, Gegenstand: Die Herstellung von Spritzgießformen und Extrusionswerkzeugen, Entwicklung von Kunststoffteilen und -werkzeugen, Produktion von technischen Profilen und Kunststoffteilen sowie Handel mit diesen Teilen und Materialien, der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. persönlich haftender Gesellschafter:; 1. SWK Verwaltungs GmbH, Glienicke/Nordbahn (Amtsgericht Neuruppin, HRB 8185 NP); Kommanditgesellschaft; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Werkzeugbau + Kunststofftechnik SWK GmbH mit Sitz in Klein-Klessow (Amtsgericht Cottbus, HRB 2708 CB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 07.08.2008.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.