HRB 621425:Werne Aktiengesellschaft, Waldshut-Tiengen, Klettgaustraße 21, 79761 Waldshut-Tiengen.Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.12.2014 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "IVG GmbH", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 712484), gemäß §§ 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Werne Aktiengesellschaft, Waldshut-Tiengen, Klettgaustraße 21, 79761 Waldshut-Tiengen.Die Eintragung laufende Nummer 3 wird hinsichtlich der Registerstelle des neuen Rechtsträgers von Amts wegen wie folgt berichtigt: Richtige Registerstelle der WVG GmbH, Waldshut-Tiengen: Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705530.
Werne Aktiengesellschaft, Waldshut-Tiengen, Klettgaustraße 21, 79761 Waldshut-Tiengen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.06.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag alle Aktiva und Passiva, die wirtschaftlich zum Unternehmensteil "Vermittlung" gehören und in der Bilanz der übertragenden Rechtsträgerin zum 31.12.2009 enthalten sind, insbesondere die in Anlagen 1 bis 4 aufgeführten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, des Umlaufvermögens einschließlich der Einlagen bei Kreditinstituten und alle dem Unternehmsteil "Vermittlung" zuzuordnenden Verträge, insbesondere Miet-, Pacht-, Leasing- und Liefer-, Betriebsführungs-, Konzessionsverträge, Angebote und sonstige Rechtsstellungen sowie alle mit dem Geschäftsbereich "Versicherung" im Zusammenhang stehenden sonstigen Vermögensgegenstände sowie die in Anlage 5 näher bezeichneten Arbeitsverhältnisse, die dem Teilbetrieb "Vermittlung" zuzuordnen sind aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WVG GmbH", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg i. Br. 00 AR 1132/10) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.