HRA 4740: Werner Aulbach Elektronik-Apparatebau e.K., Hösbach, Boschstraße 10, 63768 Hösbach. Firma geändert, nun: Werner Aulbach Elektronik e.K. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Brahmsstraße 6, 63768 Hösbach. Ausgeschieden: Inhaber: Aulbach, Ruth, Hösbach, * ‒.‒.‒‒. Neuer Inhaber: Aulbach, Werner, Hösbach, * ‒.‒.‒‒.
Werner Aulbach Elektronik-Apparatebau e.K., Hösbach, Boschstraße 10, 63768 Hösbach. Neuer Inhaber: Aulbach, Ruth, Hausfrau, Hösbach, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Inhaber: Aulbach, Werner, Hösbach, * ‒.‒.‒‒.
Werner Aulbach Elektronik-Apparatebau e.K., Hösbach (Boschstraße 10, 63768 Hösbach, die Herstellung und der Vertrieb von Baugruppen für Nutzfahrzeuge und für die Elektroindustrie). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Aulbach, Werner, Hösbach, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Alfred Aulbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Hösbach (AG Aschaffenburg HRB 395) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.