HRB 204463: Werner Beteiligungs-Holding GmbH, Weyhe, Seckenhauser Str. 7, 28844 Weyhe. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 02.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Werner Group GmbH mit Sitz in Weyhe (Amtsgericht Walsrode HRB 210014) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Werner Beteiligungs-Holding GmbH, Weyhe, Seckenhauser Str. 7, 28844 Weyhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2013. Geschäftsanschrift: Seckenhauser Str. 7, 28844 Weyhe. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Vermögen, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und von Immobilien. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Werner, Thomas, Syke, * ‒.‒.‒‒; Werner, Matthias, Stuhr, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Werner Beteiligungs-Holding GmbH & Co KG, Weyhe (Amtsgericht Walsrode, HRA 110660) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.