Werner Grass Holzbau-GmbH, Hagen, Sporbecker Weg 13, 58089 Hagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Werner Grass Holzbau, Inh. Jürgen Grass e.K. am 07.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Werner Grass Holzbau-GmbH, Hagen, Sporbecker Weg 13, 58089 Hagen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Werner Grass Holzbau, Inh. Jürgen Grass e.K. (Amtsgericht Hagen, HRA 5740) auftretenden Kaufmann Grass, Jürgen übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.