Werner Partyservice e.K., Dautphetal-Mornshausen, Ameloser Straße 49, 35232 Dautphetal-Mornshausen.Der Einzelkaufmann hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Werner Catering GmbH & Co. KG mit Sitz in Dautphetal-Mornshausen (Amtsgericht Marburg HRA 4421) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Werner Partyservice e.K., Dautphetal-Mornshausen, Ameloser Straße 49, 35232 Dautphetal-Mornshausen.Der Einzelkaufmann hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Werner Catering GmbH & Co. KG mit Sitz in Dautphetal-Mornshausen (Amtsgericht Marburg HRA 4421) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Werner Catering e.K., Dautphetal-Mornshausen, Ameloser Straße 49, 35232 Dautphetal-Mornshausen.Neue Firma: Werner Partyservice e.K.
Werner Catering e.K., Dautphetal-Mornshausen, Ameloser Straße 49, 35232 Dautphetal-Mornshausen.(Der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft, eines Beherbergungsbetriebes, ferner Partyservice, Bankettorganisation, Floristik und Dekorationsservice). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Ameloser Straße 49, 35232 Dautphetal-Mornshausen. Inhaber: Werner, Karl-Hermann, Dautphetal, * ‒.‒.‒‒.