HRA 19995: Werner Peters GmbH & Co. KG, Solingen (Klauberger Str. 9 a, 42651 Solingen). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
Werner Peters GmbH & Co. KG, Solingen, (Klauberger Str. 9 a, 42651 Solingen).Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 30.04.2010 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 180/10). Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3 HGB von Amts wegen eingetragen.
Werner Peters GmbH & Co. KG, Solingen (Klauberger Str. 9 a, 42651 Solingen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2007 mit der Otto Manderbach Maschinenfabrik GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19737) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.