HRB 11013: Werner Schumacher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leimbach, Hauptstr. 35, 53518 Leimbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schumacher Geschäftsführungs- GmbH am 29.04.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 11013: Werner Schumacher Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Leimbach, Hauptstr. 35, 53518 Leimbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.04.2022 mit der Schumacher Geschäftsführungs- GmbH mit Sitz in Leimbach (Amtsgericht Koblenz, HRB 14032) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.