HRA 261799: Werner Strähle GmbH & Co. Verwaltungs KG, Waiblingen, Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen. Eintragung lfd. Nr. 7 von Amts wegen berichtigt wie folgt: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.11.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Strähle Systembau GmbH", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 262681) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 261799: Werner Strähle GmbH & Co. Verwaltungs KG, Waiblingen, Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.11.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Werner Strähle GmbH", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 263383) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 261799:Werner Strähle GmbH & Co. Verwaltungs KG, Waiblingen, Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen.Eintragung laufende Nummer 4 von Amts wegen berichtigt: Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Neu vorgetragen aufgrund Änderung allgemeine Vertretungsregelung: Persönlich haftender Gesellschafter: Werner Strähle GmbH, Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 263383).
HRA 261799:Werner Strähle GmbH & Co. Verwaltungs KG, Waiblingen, Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen.Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Werner Strähle GmbH, Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 263383), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Werner Strähle GmbH & Co. Verwaltungs KG, Waiblingen, Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gewerbestr. 6, 71332 Waiblingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Strähle System-Wände Vertriebs GmbH", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 262469) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen