Werretal GmbH & Co. Objekt Schille KG, Herford (Bunsenstr. 5, 32052 Herford). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Werretal Urbanisations GmbH am 26.06.2008 eingetragen worden.
Werretal GmbH & Co. Objekt Schille KG, Herford (Bunsenstr. 5, 32052 Herford). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.05.2008 mit der Werretal Urbanisations GmbH mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen HRB 5541) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.