HRB 11049: Werretal Objekt Wendschott GmbH, Herford, Bunsenstr. 5, 32051 Herford. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Bunsenstraße 5, 32052 Herford. Prokura erloschen: Wibbe, Martin, Borchen, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert; nunmehr: Einzelprokura: Stolze, Julia, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
Werretal Objekt Wendschott GmbH, Herford, Bunsenstr. 5, 32051 Herford.Mit der Werretal Urbanisations GmbH in Herford (AG Bad Oeynhausen - HRB 5541) als herrschendem Unternehmen ist am 19.08.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Werretal Objekt Wendschott GmbH, Herford, Bunsenstr. 5, 32051 Herford.Geschäftsanschrift: Bunsenstr. 5, 32051 Herford. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stolze, Julia, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Wibbe, Martin, Borchen, * ‒.‒.‒‒.
Werretal Objekt Wendschott GmbH, Herford, (Bunsenstr. 5, 32051 Herford).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2008. Gegenstand: An- und Verkauf von Grundstücken, die Projektierung und Durchführung von Grundstücks- und Baulanderschließungen in Wolfsburg-Wendschott. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Helling, Udo, Bad Salzuflen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Werretal GmbH & Co. "Objekt Wendschott" KG, Herford (AG Bad Oeynhausen HRA 3790) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.