HRB 5541: Werretal Urbanisations GmbH, Herford, Bunsenstr. 5, 32052 Herford. Einzelprokura: Person, Denise, Herford, * ‒.‒.‒‒.
Werretal Urbanisations GmbH, Herford, Bunsenstr. 5, 32052 Herford. Prokura geändert, nunmehr: Einzelprokura: Stolze, Julia, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Wibbe, Martin, Borchen, * ‒.‒.‒‒.
Werretal Urbanisations GmbH, Herford, Bunsenstr. 5, 32052 Herford.Geschäftsanschrift: Bunsenstr. 5, 32052 Herford. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stolze, Julia, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Wibbe, Martin, Borchen, * ‒.‒.‒‒.
Werretal Urbanisations GmbH, Herford (Bunsenstr. 5, 32052 Herford). Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR beschlossen. 320.000,00 EUR.
Werretal Urbanisations GmbH, Herford (Bunsenstr. 5, 32052 Herford). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage mit der Werretal Verwaltungs GmbH mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen, HRB 5545) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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