HRA 201384: Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg, Europaplatz 12, 26123 Oldenburg. Einzelprokura: Schwantje, Herwig, Wardenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 201384: Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg, Europaplatz 12, 26123 Oldenburg. Prokura erloschen: Upgang, Hendrik, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg, (Europaplatz 12, 26123 Oldenburg).Einzelprokura: Upgang, Hendrik, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.
WEH Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg, (Europaplatz 12, 26123 Oldenburg).Firma geändert; neue Firma: Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2008 mit der Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 3201) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
WEH Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg, (Europaplatz 12, 26123 Oldenburg).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 und des Vertretungsorganes des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2008 die Weser-Ems Halle Oldenburg mit Sitz in Oldenburg (Eigenbetrieb der Stadt Oldenburg) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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