HRB 21702: Wesser GmbH Gärten, Grün & Service, Wesel, Am Blaufuß 70, 46483 Wesel. Nach Änderung des Familiennamens weiterhin Einzelprokura: Lahrmann-Wesser, Wiebke Irma, Wesel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21702: Wesser GmbH Gärten, Grün & Service, Wesel, Am Blaufuß 70, 46483 Wesel. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und in § 10 (Abfindung eines Gesellschafters) beschlossen.
Wesser GmbH Gärten, Grün & Service, Wesel, Am Blaufuß 70, 46483 Wesel. Einzelprokura: Lahrmann, Wiebke Irma, Wesel, * ‒.‒.‒‒.
Wesser GmbH Gärten, Grün & Service, Wesel, Am Blaufuß 70, 46483 Wesel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2009. Geschäftsanschrift: Am Blaufuß 70, 46483 Wesel. Gegenstand: Landschafts- und Gartenbau. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Wesser, Rainer, Wesel, * ‒.‒.‒‒; Wesser, Michael, Wesel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wesser Gartenbau oHG, Wesel (Amtsgericht Duisburg - HRA 10497) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.