West Wind II Windkraftanlagen Hallert Verwaltungsgesellschaft mbH, Habscheid, Winkelsweg 8, 54597 Habscheid. Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 8 (Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung jeweils bei der West Wind II Windkraftanlagen Hallert GmbH & Co. KG und der Himmert-Wind GmbH & Co. KG. Diese haben jeweils zum Gegenstand die Planung, Finanzierung und Errichtung sowie den Betrieb und die Verwaltung von Windkraftanlagen, in erster Linie im geographischen Bereich Hallert und im geographischen Bereich Westeifel (u.a. Gemarkung Himmert). Ferner ist Gegenstand die Anmietung/Anpachtung von Grundstücken, um darauf oder in deren unmittelbarer Nähe Windkraftanlagen zu errichten. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsfüher sind für die Geschäfte zwischen der Gesellschaft und a) der West Wind II Windkraftanlagen Hallert GmbH & Co. KG, b) der Himmert-Wind GmbH & Co. KG, sowie den unter a) und b) aufgeführten Gesellschaften untereinander von den Beschränkungen der § 181 BGB befreit.
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Amtsgericht: Wittlich
Rechtsform: GmbH