WestAM Holding GmbH, Düsseldorf (Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden WestLB AG am 30.08.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
WestAM Holding GmbH, Düsseldorf (Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung von demselben Tag mit der WestLB AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42975) und Münster (AG Münster, HRB 6400) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WestAM Holding GmbH, Düsseldorf (Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf). Nach Namensänderung nunmehr: Geschäftsführer: Timmermann, Margit, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒. Mit der WestLB AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42975) als herrschendem Unternehmen ist am 07.12.2005 ein Ergebnisübernahmevertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.