WestHyp Immobilien Holding GmbH, München, Freisinger Str. 5, 85716 Unterschleißheim. Die Verschmelzung wurde am 11.9.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 41054).
WestHyp Immobilien Holding GmbH, München, Freisinger Str. 5, 85716 Unterschleißheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.8.2012 sowie der Beschlüsse der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft, beide vom 22.8.2012, mit der Deutsche Pfandbriefbank AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 41054) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WestHyp Immobilien Holding GmbH, München, Freisinger Str. 5, 85716 Unterschleißheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Große-Schmittmann, Ulrike, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Sailer, Toni, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WestHyp Immobilien Holding GmbH, München, Freisinger Str. 5, 85716 Unterschleißheim.Die WestHyp Immobilien Holding - Aktiv Bau GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 161383) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 06.07.2010 und 13.07.2010 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WestHyp Immobilien Holding GmbH, München, Freisinger Str. 5, 85716 Unterschleißheim.Geschäftsanschrift: Freisinger Str. 5, 85716 Unterschleißheim.
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