WestLB Systems GmbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf den beiden Registerblättern der übernehmenden WestLB AG jeweils am 30.08.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
WestLB Systems GmbH, Düsseldorf (Herzogstr. 15, 40217 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der WestLB AG mit Sitz in Düsseldorf und Münster (AG Düsseldorf, HRB 42975 und AG Münster, HRB 6400) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam, wenn sie auf beiden Registerblättern des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.