Westcon Group GmbH, Berlin(Kaiserin-Augusta-Allee 113, 10553 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2007 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Westcon Group Limited & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 39494 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Westcon GmbH, Mönchengladbach (Kaiserin-Augusta-Allee 113, 10553 Berlin). Der Sitz ist nach Berlin (jetzt: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 105107 B unter neuer Firma: Westcon Group GmbH) verlegt.
Westcon Group GmbH, Berlin(Kaiserin-Augusta-Allee 113, 10553 Berlin). Firma: Westcon Group GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Vertrieb von Netzwerkgeräten und -technik. Stamm- bzw. Grundkapital: 35.050 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Minett, Simon, * ‒.‒.‒‒, Reading, Berkshire/England; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2002 mit letzter Änderung vom 14.07.2006. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2006 ist der Sitz der Gesellschaft von Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 7005) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Westcon (Deutschland) GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 73072 B) verschmolzen.; Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Firma Westcon Austria HandelsgmbH mit Sitz in Wiener Neustadt, Österreich (eingetragen im Firmenbuch des Landes- und Handelsgerichts Wiener Neustadt, Österreich, FN 219134g) verschmolzen.; Tag der ersten Eintragung: 07.08.2002.
Westcon GmbH, Mönchengladbach (Dahlener Straße 570, 41239 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.050,00 EUR um 10.000,00 EUR auf 35.050,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Westcon Austria HandelsgmbH mit Sitz in Wiener Neudorf/ Österreich (Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichts Wiener Neustadt, Firmenbuchnummer FN 219134 g) beschlossen.
Westcon GmbH, Mönchengladbach (Dahlener Straße 570, 41239 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Westcon (Deutschland) GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 73072 B) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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