HRB 12264: Westdeutsche Getränkefachgroßhandels Gesellschaft mbH, Geilenkirchen, Landstr. 61, 52511 Geilenkirchen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden trinkkontor Rhein-Ruhr GmbH am 01.03.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 12264: Westdeutsche Getränkefachgroßhandels Gesellschaft mbH, Geilenkirchen, Landstr. 61, 52511 Geilenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der trinkkontor Rhein-Ruhr GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 29126) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12264: Westdeutsche Getränkefachgroßhandels Gesellschaft mbH, Geilenkirchen, Landstr. 61, 52511 Geilenkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Derichs Marder Bongartz Verwaltung GmbH mit Sitz in Geilenkirchen (Amtsgericht Aachen, HRB 16633) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12264: Westdeutsche Getränkefachgroßhandels Gesellschaft mbH, Geilenkirchen, Landstr. 61, 52511 Geilenkirchen. Bestellt als Geschäftsführer: Spanier, Markus, Trier, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Fiedler, Detlev, Wendeburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Küppers, Ralf, Geilenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
Westdeutsche Getränkefachgroßhandels Gesellschaft mbH, Geilenkirchen (Landstr. 61, 52511 Geilenkirchen). Bestellt als Geschäftsführer: Fiedler, Detlev, Wendeburg, * ‒.‒.‒‒. Der Geschäftsführer Ralf Küppers vertritt nunmehr nur noch satzungsgemäß. Nicht mehr Geschäftsführer: Bongartz, Wolfgang, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Bongartz, Heinz-Hermann, Düren, * ‒.‒.‒‒; Jacobi, Peter, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
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