Westerlog Spedition GmbH, Mettmann (Kleberstraße 18, 40822 Mettmann). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.06.2007 mit der Erich Jachmann Spedition EJS GmbH & Co. KG mit Sitz in Mettmann (Amtsgericht Wuppertal, HRA 18729) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Westerlog Spedition GmbH, Mettmann (Kleberstraße 18, 40822 Mettmann). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Erich Jachmann Spedition EJS GmbH & Co. KG am 09.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Westerlog Spedition GmbH, Mettmann (Seibelstr. 24, 40822 Mettmann). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2005 mit der Peter Möller GmbH Internationale Spedition mit Sitz in Barchfeld (Amtsgericht Meiningen, HRB 1021) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Westerlog Spedition GmbH, Mettmann (Seibelstr. 24, 40822 Mettmann). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Peter Möller GmbH Internationale Spedition, Barchfeld (Amtsgericht Meiningen, HRB 1021) beschlossen. 61.900,00 EUR.
Westerlog Spedition GmbH, Mettmann (Seibelstr. 24, 40822 Mettmann). Die Gesellschafterversammlung hat am 23.08.2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 120.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 61.355,03 um EUR 44,97 auf EUR 61.400,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. 61.400,00 EUR.