Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mitteregger, Vanessa, geb. Carrillo,
Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.03.2023
Rühl |
7 |
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Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Ebner, Hatun, Feldkirchen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.12.2022
Kretzler |
HRB 729364: Westernacher Business Management Consulting GmbH, Heidelberg, Im Schuhmachergewann 6, 69123 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Mitteregger, Vanessa, geb. Carrillo, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Mitteregger, Vanessa, geb. Carrillo, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 729364: Westernacher Business Management Consulting GmbH, Heidelberg, Im Schuhmachergewann 6, 69123 Heidelberg. Erteilt: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mitteregger, Vanessa, Winnweiler, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Hollenders, Matthias, Plankstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 729364: Westernacher Business Management Consulting GmbH, Heidelberg, Im Schuhmachergewann 6, 69123 Heidelberg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.05.2020 die Aktiengesellschaft "Westernacher Logistiksysteme AG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 352109) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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