Westerwald GmbH für Silikatindustrie, Wirges/Westerwald, Siemensstrasse, 56418 Wirges.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2010 und ohne Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers gemäß § 62 UmwG mit der Saint-Gobain Oberland AG mit Sitz in Bad Wurzach (Amtsgericht Ulm HRB 610 192) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56422 Wirges
(Postfach 11 20, 56418 Wirges
Wirges/Westerwald (Postfach 1120, 56418 Wirges
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH