Westfalia Logistics Technologies GmbH & Co.KG, Borgholzhausen, (Industriestr. 11, 33829 Borgholzhausen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Westfalia Logistics Services GmbH & Co.KG am 18.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Westfalia Logistics Technologies GmbH & Co.KG, Borgholzhausen, (Industriestr. 11, 33829 Borgholzhausen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.07.2009 mit der Westfalia Logistics Services GmbH & Co. KG mit Sitz in Borgholzhausen (AG Gütersloh HRA 4884) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.