Westpark GmbH, Neuss, Moselstr. 11, 41464 Neuss. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Louis Dresen GmbH am 12. September 2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Westpark GmbH, Neuss, Moselstr. 11, 41464 Neuss. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 6. August 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 6. August 2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 6. August 2013 mit der Autohaus Louis Dresen GmbH mit Sitz in Willich (Amtsgericht Krefeld HRB 4864) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Westpark GmbH, Neuss, Moselstr. 11, 41464 Neuss. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Kamberger Weg Zweigniederlassung der Westpark GmbH, 41464 Neuss, Geschäftsanschrift: Kamberger Weg 11, 41464 Neuss.
Westpark GmbH, Neuss, Moselstr. 11, 41464 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06. Juli 2011. Geschäftsanschrift: Moselstr. 11, 41464 Neuss. Gegenstand: Verwaltung und Vermietung von Immobilien und Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches erteilt werden. Geschäftsführer: Greif, Helmut, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Engels, Christian, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Otten, Cornelius, Neuss, * ‒.‒.‒‒.